Over ons
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ANGABEN GEMÄSS § 5 TMG

Ufenau Capital Partners AG
Huobstrasse 3
CH-8808 Pfäffikon Schwyz

VERTRETEN DURCH:

Ralf Flore, Managing Partner
Dieter Scheiff, Managing Partner
Marinus Schmitt, Partner
Andreas Joehle, Partner
Adrian Hess, Partner
Joaquín Alcalde, Partner
Richard Lustig, Partner

KONTAKT:

Telefon: +41 (0) 44 482 66 66
Telefax: +41 (0) 44 482 66 63
E-Mail: info@ucp.ch

REGISTEREINTRAG:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Handelsregister des Kantons Schwyz
Registernummer: CHE-288.787.653

STREITSCHLICHTUNG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

HAFTUNG FÜR INHALTE:

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URHEBERRECHT:

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HINWEISGEBERSYSTEM:

Unternehmen sind nach der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden verpflichtet, Whistleblower-Meldestellen einzurichten.

Diese Richtlinie ist auch als die EU-Whistleblower-Richtlinie bekannt. Sie legt Mindeststandards für den Schutz von Whistleblowern fest und verlangt von Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder einer Jahresbilanzsumme von mindestens 10 Millionen Euro die Einrichtung von internen Meldestellen für Whistleblower.

Die Ufenau Capital Partners hat folgende Einheiten: Ufenau Capital Partners SL (Madrid, Spanien), Ufenau Capital Partners B.V. (Amsterdam, Niederlande), Ufenau Capital Partners Sp.z.o. (Warschau, Polen), Ufenau Capital Partners Ltd. (London, UK) sowie die U Fund Service S.à r.l. in Luxemburg und ist deshalb verpflichtet, dieser Richtlinie bzw. den darauf basierenden lokalen Gesetzen zu folgen.

Die Whistleblower-Meldestelle dient dazu, unseren Mitarbeitenden, Bewerbern, Lieferanten und Investoren einen sicheren und vertraulichen Kanal zur Meldung von Fehlverhalten, Missständen oder ethischen Verstößen im Unternehmen zu bieten. Durch interne Meldungen wird es uns ermöglicht, etwaige Verstöße gegen Gesetze oder interne Vorgaben frühzeitig zu erkennen und nachzugehen. So können wir Missstände besser und früher beseitigen, bevor es zu größerem Schaden oder nachhaltigem Reputationsverlust kommt. Diese Richtlinie legt die Verfahren und Erwartungen für die Nutzung der Meldestelle fest.

Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich:

Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden, Bewerber und Lieferanten der Ufenau Capital Partners sowie der UFS, einschließlich Führungskräfte, Angestellte, Praktikanten und Zeitarbeiter.

Die Whistleblower-Meldestelle dient der Aufdeckung von Rechtsverstößen und Verletzungen unserer internen Richtlinien. Meldefähig sind daher insbesondere

  • Straftaten,
  • Ordnungswidrigkeiten, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib und Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, sowie
  • Verstöße gegen nationale und europäische Rechtsakte in ausdrücklich im Gesetz benannten Bereichen (z.B. Umweltschutz, Terrorismusfinanzierung).

Das Hinweisgebersystem dient nicht dazu, anderweitige Missstände im Unternehmen oder persönliche Probleme mit anderen Beschäftigen, Lieferanten oder anderen Zielgruppen zu melden. Derartige Meldungen werden nicht verfolgt und sind direkt mit den jeweiligen Vorgesetzten oder der Personalabteilung zu klären.

Allen Personen steht es frei, auf externe Meldestellen zurückzugreifen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die interne Meldung den Vorteil bietet, dass vermeintliche Missstände schneller unmittelbar durch uns intern behoben werden können. So lässt sich in der Regel effektiv verhindert, dass weitere Schäden entstehen – etwa in Form von Reputationsverlust.

Das Verfahren:
  • Vertraulichkeit: Alle Meldungen über die Whistleblower-Meldestelle werden vertraulich behandelt. Die Identität des Whistleblowers (soweit bekannt) wird geschützt. Von der Offenlegung der Identität des Whistleblowers wird grundsätzlich abgesehen. Ausnahmen bestehen bspw., wenn der Whistleblower der Offenlegung seiner Identität ausdrücklich zustimmt oder die Offenlegung gesetzlich erforderlich ist oder von einer zuständigen Behörde verlangt wird.
  • Meldeverfahren: Betroffene können Missstände oder Fehlverhalten über die Whistleblower-Meldestelle melden. Diese Meldestelle wird von Personio betrieben und kann nur über die UCP-Homepage erreicht werden und ist absolut anonym. Die Meldungen werden zentral bei einer externen Beratung auflaufen, die sich entsprechend um das Anliegen kümmern wird.
  • Untersuchung: Erstattete Meldungen werden intern durch die zuständigen und unabhängigen Personen gesichtet und ergebnisoffen geprüft. Ob und in welchem Umfang eine Untersuchung stattfindet, entscheidet die zuständige Person. Nach Abschluss einer allfälligen Untersuchung gibt die zuständige Person eine Empfehlung an das Unternehmen zu möglichen Folgemaßnahmen ab. Der Verwaltungsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über sämtliche Meldungen, Untersuchungen und allfällig ergriffene Maßnahmen.
  • Transparenz und Kommunikation mit dem Meldenden: Meldende erhalten binnen sieben Tagen eine Eingangsbestätigung über die Meldung, werden ggf. mit Rückfragen kontaktiert, über den weiteren Verlauf binnen eines Monats informiert und werden schließlich über etwaige Folgemaßnahmen (spätestens drei Monate nach Ablauf der Frist zur Erteilung der Eingangsbestätigung) in Kenntnis gesetzt.
  • Schutz vor Repressalien: Sowohl wir als Unternehmen als auch das Gesetz verfolgen den Schutz von Whistleblowern. Das Unternehmen wird sicherstellen, dass Mitarbeitende vor Repressalien geschützt sind.
  • Falsche Anschuldigungen: Falsche oder mutwillige Anschuldigungen werden nicht toleriert. Mitarbeitende, welche absichtlich falsche oder treuwidrige Meldungen machen, können disziplinarischen Maßnahmen unterliegen.
  • Verantwortung der Führung: Führungskräfte sind verpflichtet, die Whistleblower-Meldestelle zu fördern und sicherzustellen, dass Mitarbeitende über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert sind.
Umsetzung:

Die Whistleblower-Meldestelle steht über diesen Link zur Verfügung.

https://ufenau-capital-partners.personiowhistleblowing.com/

Bei Fragen wenden Sie sich gerne jeder Zeit an uns.

Herzliche Grüße
Partner der Ufenau Capital Partners

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